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   OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 11 Verg 9/09   

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https://dejure.org/2010,5067
OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 11 Verg 9/09 (https://dejure.org/2010,5067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2010 - 11 Verg 9/09 (https://dejure.org/2010,5067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2010 - 11 Verg 9/09 (https://dejure.org/2010,5067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 Abs 4 GWB, § 14 Abs 1 RVG, Nr 2301 RVG-VV, Nr 7000 RVG-VV
    Höhe der Anwaltsgebühr bei Tätigwerden im vorausgegangenen Vergabeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Verfahrensgebühr im Verfahren vor der Vergabekammer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 11 Verg 9/09
    Für seine Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer verdient der Rechtsanwalt in Ermangelung eines konkreten Gebührentatbestands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 Abschnitt 3 VV-RVG (BGH, Beschluss vom 23.09.2008, X ZB 19/07, VergabeR 2009, 39).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 11 Verg 9/09
    Dieser Gebührensatz entspricht einem Gebührensatz von 2, 0 für die Gebühr nach Nr. 2300 VV-RVG, den die Rechtssprechung der Vergabesenate im Regelfall für angemessen hält, wenn es sich wie hier um eine tatsächlich und rechtlich nicht einfache Sache handelte und eine mündliche Verhandlung stattfand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.5.2005 - Verg 98/04, zitiert nach Juris Rn. 6; Summa in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, VT 1 zu § 128 GWB Rn. 22).
  • OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05

    Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 11 Verg 9/09
    Für Vergabesachen spielt die in Nr. 2301 VV enthaltene Kappungsgrenze in der Regel deswegen keine Rolle, weil in der großen Mehrzahl der Fälle Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides sind (OLG München, Beschluss vom 11.01.2006 - Verg 21/05, zitiert nach Juris Rn. 8 m.w.N.).
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